Rechtsprechung auf Helgoland: drastische Urteilssprüche

Serie „Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland“ von OTTO-ERWIN HORNSMANN1

Friedrich V., von 1746 bis 1766 König von Dänemark und Norwegen. Abb. gemeinfrei

Auch einige drastische Urteilssprüche des Gerichts sind uns überliefert:

„Im Jahre 1751 erging ein Urteil gegen einen Übeltäter, der seine Schwiegermutter „vor eine Diebin“ gescholten und ihr dazu braun blau gekniffen und gestoßen, die Kinder aus den Betten bey den Haaren gezogen und Mutter und Kinder umzubringen gedrohet, dass Beklagter die verübte Frevelthat zu büßen, 3 Tage im Thor mit aufgestreckter Hand und ein Schild auf der Brust und zwar täglich 2 Stunden, sodann 30 Schläge täglich haben und sodann ausserdem 8 Tage auf Wasser und Brot sitzen und die Kosten des Verfahrens erlegen soll.“

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  1. aus: Otto-Erwin Hornsmann, Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland, Museum Helgoland, 2006, mit freundlicher Genehmigung des Autors